Amtliches Rundschreiben der Deutschen Bundespost

In Dienstkreisen kommen immer wieder Verwechslungen der Begriffe "Wertsack", "Wertbeutel","Versackbeutel" und "Wertpaketsack" vor. Um diesem Uebel abzuhelfen, ist das folgende Merkblatt dem Paragraph 49 der ADA vorzuheften.

Der Wertsack ist ein Beutel, der aufgrund seiner besonderen Verwendung im Postbefoerderungsdienst nicht Wertbeutel, sondern Wertsack genannt wird, weil sein Inhalt aus mehreren Wertbeuteln besteht, die in den Wertsack nicht verbeutelt, sondern versackt werden.

Das aendert aber nichts an der Tatsache, dass die zur Bezeichnung des Wertsackes verwendete Wertbeutelfahne auch bei einem Wertsack mit Wertbeutelfahne bezeichnet wird und nicht mit Wertsackfahne, Wertsackbeutelfahne oder Wertbeutelsackfahne.

Sollte es sich bei der Inhaltsfeststellung eines Wertsackes herausstellen, dass ein in einem Wertsack versackter Versackbeutel statt im Wertsack in einer der im Wertsack versackten Wertbeutel haette versackt werden muessen, so ist die in Frage kommende Versackstelle unverzueglich zu benachrichtigen.

Nach seiner Entleerung wird der Wertsack wieder zu einem Beutel, und er ist auch bei der Beutelzaehlung nicht als Sack, sondern als Beutel zu zaehlen.

Bei einem im Ladezettel mit dem Vermerk "Wertsack" eingetragenen Beutel handelt es sich jedoch nicht um einen Wertsack, sondern um einen Wertpaketsack, weil ein Wertsack im Ladezettel nicht als solcher bezeichnet wird, sondern lediglich durch den Vermerk "verpackt" darauf hingewiesen wird, dass es sich bei dem versackten Wertbeutel um einen Wertsack und nicht um einen ausdruecklich mit "Wertsack" bezeichneten Wertpaketsack handelt.

Verwechslungen sind im uebrigen ausgeschlossen, als jeder Postangehoerige weiss, dass ein mit Wertsack bezeichneter Beutel kein Wertsack, sondern ein Wertpaketsack ist.